Plougrescant en Bretagne

Wichtige Information für Hundefreunde

"Wichtige Information für Hundefreunde (es müssen ja nicht immer Ferien in Holland sein ... ):

Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs
Pitbull-Terrier verboten.
Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen,
die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind.
Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen
Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind,
wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI)
anerkannten Stammbaum haben.
Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde,
die allen deutschen Regelungen genügen.
Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die
Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.
Mit freundlichem Gruß

Josephina Lambeck
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
Telefax: 030

 

FRANKREICH :

Hundebesitzer, die Ferien in Frankreich verbringen möchten, müssen leider folgendes beachten:

Verboten ist die Einfuhr von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Tosa ohne Stammbaum, Pit-Bulls, Boerbulls sowie von Mischlingen der oben aufgeführten Rassen.
Vorsicht ist geboten bei allen Hunden, die infolge ihres Körperbaus (muskulös, breiter Kopf, kräftiger Kiefer) und ihrer Behaarung (kurzhaarig) auch nur eine geringe Ähnlichkeit mit einem Pit-Bull Terrier haben könnten. Es besteht wie in anderen europäischen Ländern die Gefahr, dass Sie vom "fliegenden Zoll" kontrolliert werden (z.B. Autobahnzahlstellen). Vermeiden Sie für sich und Ihren Hund diese Gefahr! Frankreich anerkennt auch in Deutschland bestandene Wesens-Tests leider nicht.

Die Einfuhr von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bull Terrier mit Stammbaum sowie Rottweilern mit oder ohne Stammbaum ist erlaubt. Allerdings gilt auf öffentlichem Grund für diese Hunde generell Maulkorb-und Leinenzwang, Kontrollen durch die "Police Municipal" sind relativ häufig.


BELGIEN :

Hundebesitzer von Hunden der unten aufgeführten Rassen (und deren Mischlingen) sollten, wenn möglich, in Belgien keinen Urlaub machen sowie auch eine Durchreise durch Belgien vermeiden.
Belgien ist daran, ausserordentlich restriktive Hundegesetze einzuführen die Hundebesitzer laufen Gefahr wie in Holland, dass ihnen die Hunde z.B. durch Zollorgane ("fliegende Zollkontrollen") weggenommen werden.

Auf der Liste 1 stehen selbstverständlich (wer denn sonst ...) :
-Amstaff
-Pit-Bull
-Staffordshire Bull Terrier
-Bull Terrier

Auf Liste 2 geben sich die "Ehre":
-Argentinische Dogge
-Rottweiler
-Mastiff
-Filo Brasiliero
-Tosa
-Akita Inu
-Rhodesian Ridgeback
-Bordeaux-Dogge
-Malinois(!!!!!)
-Dobermann
-Band dog

 

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